Merkblatt zur Fischerei 2024
Fließgewässer: Mud-Amorbach, Billbach, Saubach und
Mud-Weilbach-Breitendiel
1. Die Angelsaison auf Salmoniden beginnt am 16. März und endet am 15. November.
2. Die Ausübung der Fischerei ist nur mit der Fliegenrute mit künstlichen Fliegen, Nymphen und Streamern gestattet. Die Benutzung von Wasserkugeln oder ähnlichem Gerät ist verboten.
3. Während der ganzen Saison darf nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken gefischt werden.
4. Schonregelung:
Die Äsche ist in allen Gewässern ganzjährig geschont.
Bachforelle Schonzeit: 01. Okt. - 15. März
Regenbogenforelle Schonzeit: 15. Dez. – 15. März
Untermaßige und unverletzte Fische müssen mit äußerster Sorgfalt zurückgesetzt werden.
5.
Forellen-Entnahme: von 28 - 35 cm und ab 45 cm ist erlaubt.
Fische von 35 - 45 cm sind zurückzusetzen.
Pro Angeltag dürfen 2 Salmoniden entnommen werden,
jedoch max. 20 Stück und davon max. 2 Stück über 45 cm pro Saison.
6.
Gefangene, gewässerfremde Fischarten wie Hecht, Barsch, Döbel dürfen auf keinen Fall wieder zurückgesetzt werden und sind
waidgerecht zu versorgen.
See: Probsteiweiher-Amorbach und Brandweiher-Beuchen
Bei Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten ist das Angeln mit zwei Ruten ganzjährig erlaubt. Sonderschonzeiten (z B. nach Neubesatz) können
von der Vorstandschaft festgesetzt werden und sind auf www.asv-amorbach.de/aktuell nachzulesen.
Schonmaße:
Karpfen 35 cm Graskarpfen 60 cm Wels 90 cm
Schleie 26 cm Hecht 70 cm Zander
60 cm
Barsch 25 cm Aal 60 cm
Pro Angeltag darf einer der oben aufgeführten Fischarten entnommen werden.
Die Seekarte berechtigt zur Teilnahme an den Vereinsfischen (An- u. Abfischen) an den Fließgewässern.
Für jeden Angelkarten-Inhaber (Aktiver) gilt:
Jedes aktive Mitglied ist losgelöst vom Fangergebnis und einer eventuellen Entnahme verpflichtet, nach jedem Angeltag einen Fangbericht zu erstellen.
Eingabe: www.asv-amorbach.de/angeln/fangbericht.
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, nach jedem Arbeitseinsatz seine geleisteten Stunden zu melden,
Eingabe: www.asv-amorbach.de/angeln/arbeitsstundenliste
Bei Nichtbeachtung dieser Auflagen muss mit dem Entzug der Fischereierlaubnis gerechnet werden.
Die Vorstandschaft Amorbach, den 16.01.2024