Merkblatt, Fangbericht u. Arbeitsstundenliste für Jahreskarteninhaber


Merkblatt zur Fischerei 2024

  

Fließgewässer: Mud-Amorbach, Billbach, Saubach und

Mud-Weilbach-Breitendiel

 

1.     Die Angelsaison auf Salmoniden beginnt am 16. März und endet am 15. November.

2.    Die Ausübung der Fischerei ist nur mit der Fliegenrute mit künstlichen Fliegen, Nymphen und Streamern gestattet. Die Benutzung von Wasserkugeln oder ähnlichem Gerät ist verboten.

3.    Während der ganzen Saison darf nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken gefischt werden.

4.    Schonregelung:           

     Die Äsche ist in allen Gewässern   ganzjährig geschont.
Bachforelle Schonzeit:                 01. Okt. - 15. März

Regenbogenforelle Schonzeit:      15. Dez. – 15. März

Untermaßige und unverletzte Fische müssen mit äußerster Sorgfalt zurückgesetzt werden.

5.    Forellen-Entnahme: von 28 - 35 cm und ab 45 cm ist erlaubt.
Fische von 35 - 45 cm sind zurückzusetzen.

Pro Angeltag dürfen 2 Salmoniden entnommen werden,

jedoch max. 20 Stück und davon max. 2 Stück über 45 cm pro Saison.

6.    Gefangene, gewässerfremde Fischarten wie Hecht, Barsch, Döbel dürfen auf keinen Fall wieder zurückgesetzt werden und sind waidgerecht zu versorgen.           

See: Probsteiweiher-Amorbach und Brandweiher-Beuchen


Bei Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten ist das Angeln mit zwei Ruten ganzjährig erlaubt. Sonderschonzeiten (z B. nach Neubesatz) können von der Vorstandschaft festgesetzt werden und sind auf 
www.asv-amorbach.de/aktuell nachzulesen.

 

Schonmaße:
Karpfen     35 cm     Graskarpfen     60 cm         Wels         90 cm
Schleie      26 cm     Hecht               70 cm         Zander      60 cm
Barsch       25 cm      Aal                  60 cm

Pro Angeltag darf einer der oben aufgeführten Fischarten entnommen werden.

Die Seekarte berechtigt zur Teilnahme an den Vereinsfischen (An- u. Abfischen) an den Fließgewässern.

 

Für jeden Angelkarten-Inhaber (Aktiver) gilt:

Jedes aktive Mitglied ist losgelöst vom Fangergebnis und einer eventuellen Entnahme verpflichtet, nach jedem Angeltag einen Fangbericht zu erstellen.

Eingabe: www.asv-amorbach.de/angeln/fangbericht.

 

Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, nach jedem Arbeitseinsatz seine geleisteten Stunden zu melden,

Eingabe: www.asv-amorbach.de/angeln/arbeitsstundenliste


Bei Nichtbeachtung dieser Auflagen muss mit dem Entzug der Fischereierlaubnis gerechnet werden.

 

 

Die Vorstandschaft                    Amorbach, den 16.01.2024



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Merkblatt für Jahreskarteninhaber 2024 (Fließgewässer + See)
Merkblatt JK-Mitglieder 2024.pdf
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